
Export of vehicles
Auch bei diesem Thema steht Autozentrum Epple an Ihrer Seite
Da der Warenverkehr innerhalb der EU frei ist, können Sie auch ein Auto grundsätzlich überall in der EU kaufen. Aus diesem Grund können Sie auch bei Autozentrum Epple ein Auto aus Deutschland heraus exportieren.
Hierfür haben wir mit Herr Ingo Drittel eine kompetente Mitarbeiterin an unserer Seite, die Sie bei allen Fragen rund um den Export Ihres neuen oder gebrauchten Fahrzeuges berät.
Alle wichtigen Informationen, die wir für den Export Ihres neuen Fahrzeuges benötigen, haben wir Ihnen im folgenden zusammen gestellt:
Leitfaden für die benötigten Unterlagen im Exportgeschäft
1. Vor Vertragsabschluss benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Vollständige Firmierung und Anschrift
- Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Aktuellen Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
- Lesbare und gültige Ausweiskopie vom Firmeninhaber oder Geschäftsführer.
Nachdem wir die vorliegenden Unterlagen geprüft haben und es zu einem Vertragsabschluss (Bestellung) gekommen ist, erfolgt die Bezahlung.
2. Bezahlung:
Wir können nur Überweisungen von Ihrem Geschäftskonto akzeptieren.
Der Geldeingang muss am Tag der Abholung verzeichnet sein.
Es muss eine Kaution in Höhe von 19 % des Nettobetrages gezahlt werden. Diese wird von uns erstattet, sobald uns die Gelangensbestätigung (siehe Punkt 4.) vorliegt.
3. Abholung des Fahrzeuges:
Je nachdem, wie die Abholung des Fahrzeuges erfolgt, benötigen wir folgende Unterlagen:
3.1. Selbstabholung durch den Firmeninhaber oder Geschäftsführer:
- Lesbare und gültige Ausweiskopie vom Firmeninhaber oder Geschäftsführer.
- Schriftliche Versicherung zur Abholung gemäß unserer Vorlage
3.2. Abholung durch einen Bevollmächtigten oder durch eine Spedition
- Abholvollmacht durch den Firmeninhaber oder Geschäftsführer gemäß unserer Vorlage in original.
- Lesbare und gültige Ausweiskopie vom Abholer
- Schriftliche Versicherung zur Abholung gemäß unserer Vorlage
- CMR-Frachtbrief (nur bei Abholung durch eine Spedition)
4. Nach Gelangen des Fahrzeuges am Bestimmungsort benötigen wir die Gelangensbestätigung gemäß unserer Vorlage ausgefüllt zurück.

