
HU/AU Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
Schnell und unkompliziert.
Die Hauptuntersuchung (HU) und die Teiluntersuchung Abgas sind ein Pflichttermin für Ihren Ford, Volvo & Mazda. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab.
Der Weg zur Prüfstelle und die oftmals anfallenden Wartezeiten sorgen bisweilen für viel Aufwand. Damit Sie Ihrem nächsten Prüftermin ganz entspannt entgegen sehen können, bieten wir Ihnen einen zuverlässigen HU/AU-Service. Dabei wird die Hauptuntersuchung in unserem Hause nach § 29 StVZO durch einen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation (TÜV) zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt. Und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Klingt gut? Vereinbaren Sie online einen Termin bei uns oder kommen Sie vorbei. Wir beraten Sie gerne.

Die HU/AU Service
Die KÜS – die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger – ist als große und bundesweit vertretene Überwachungs- und Sachverständigenorganisation der Sicherheit auf unseren Straßen in besonderem Maße verpflichtet. In der folgenden Tabelle haben wir Ihnen einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen zusammengestellt.
Wir freuen uns auf Ihre HU/AU Service.
Zur HU/AU anfragenFahrzeugart | Beschreibung | zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen |
Krafträder | — | 24 Monate |
Pkw | nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
Pkw | danach | 24 Monate |
Wohnmobile | mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
Wohnmobile | danach | 24 Monate |
Wohnmobile | mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung | 24 Monate |
Wohnmobile | danach | 12 Monate |
Wohnmobile | mit einem zGG über 7,5 t | 12 Monate |
Anhänger | mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung | 36 Monate |
Anhänger | danach | 24 Monate |
Anhänger | die entsprechend § 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t | 24 Monate |
Anhänger | mit einem zGG von mehr als 3,5 t | 12 Monate |
Werden untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen 12 Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden.
Hauptuntersuchung
Haupt- und Teiluntersuchung Abgas für alle Pkw
EUR 149,90
Sparen Sie sich die lästige Wartezeit bei der Prüfstelle und überlassen Sie uns die Arbeit. Die Hauptuntersuchung wird in unserem Haus nach § 29 StVZO durcheinen Prüfer einer anerkannten Prüforganisation (z. B. DEKRA, TÜV, GTÜ, KÜS) durchgeführt.
Wir haben auch für Ihren Wagen das passende Angebot zu günstigen Preisen.